AGB
1. Allgemeines Sämtliche
Leistungen erfolgen auf Grund der nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Auftraggeber sowie zukünftig an ihn zu erbringende Leistungen und Lieferungen.
2. Preise
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste. Ändern sich Abgaben und andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Neben dem Preis für die Ware haben wir das Recht, auch unsere Nebenleistungen oder einen mit dem Vertrag verbundenen außerordentlichen Zeitaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Aufträgen im Warenwert unter 50,00 €, für das Ersetzen von Einzelbuchstaben, für die Ermittlung von Schriftarten, für das Ermitteln der Buchstabenhöhen nach Zeilenlängen und für Rundsatz. Bei Auftragserteilung von Werbeschriften, Werbeschildern und Lichtreklame wird dem Auftraggeber auf Wunsch ein Erstentwurf angefertigt. Dieser Entwurf wird kostenpflichtig , wenn der Auftraggeber von der weiteren Auftragserteilung zurücktritt. Alle weiteren Entwürfe gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei der Gestaltung von Geschäftspapieren ist die Auftragserteilung des Entwurfs oder die Übernahme eines bestehenden Entwurfs in jedem Fall kostenpflichtig und wird als „Text-, Satz- und Entwurfkosten“ in der Rechnung ausgewiesen.
3. Kostenvoranschlag/Angebot
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein detaillierter Kostenvoranschlag schriftlich erteilt. Die im Auftrag genannte Summe, den Kostenvoranschlag betreffend, ist eine Circa-Summe, die in der Höhe 20% über oder unter dem Kostenvoranschlag liegen kann. Höhere Abweichungen bedürfen der Rücksprache mit und der Zustimmung durch den Auftraggeber. Wenn nicht anders vereinbart oder schriftlich niedergeschrieben ist der Kostenvoranschlag/das Angebot 14 Tage gültig.
4. Umtausch
Werbeschriften, Geschäftspapiere und andere Sonderanfertigungen (z.B. veredelte Textilien, zugeschnittene Teppiche) sind vom Umtausch ausgeschlossen. Entgegengenommene Ware ist sofort zu kontrollieren und nach Entfernung vom Verkaufsstandort ebenfalls vom Umtausch ausgeschlossen.
5. Versand Die Versendung der Erzeugnisse erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers und durch ausdrücklichen Auftrag desselben. Die Haftung für Transportschäden, soweit diese nicht nachweisbar auf vom Auftragnehmer zu vertretende Mängel der Verpackung zurückzuführen sind, wird nicht übernommen. Transporte gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Der Versand erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per DHL.
6. Lieferung Für die rechtzeitige Anfertigung des Auftrags oder Bereitstellung von Lieferungen wird der Auftragnehmer Sorge tragen. Verspätete Lieferung durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Störungen und zeitliche Verzögerung in der Lieferzufuhr sowie Störungen durch Streiks und Aussperrung berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückziehung des Auftrages. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen.
7. Lieferfristen und Liefertermine
Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet. Angaben zu Fertigstellungsterminen sind annähernd. Vereinbarte Fertigstellungstermine beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und gelten nur unter Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Auftraggebers., wie z. B. Beibringung aller behördlichen Bescheinigungen, Maße etc. Ein ihm zustehendes Rücktrittsrecht aus Unmöglichkeit und Verzug kann der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. Es werden die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten berechnet. Die Ware ist grundsätzlich vom Auftraggeber nach Fertigstellung abzuholen und auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit zu prüfen. Montierte Werbeanlagen sind vor Ort nach erfolgter Montage abzunehmen.
8. Haftung
Eine Gewähr für die Eignung der Erzeugnisse für den vom Auftraggeber beabsichtigten Verwendungszweck wird nicht übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer vom Auftragnehmer herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel, noch aus einer vom Auftragnehmer gewährten Kundenberatung abgeleitet werden. Der Auftraggeber ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, die Erzeugnisse daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sind. Die sachgemäße Anbindung und Verwendung der Erzeugnisse fällt in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Bei Montagearbeiten auf Materialien des Auftraggebers obliegt die Haftung für die Eignung seines Materials sowohl für den späteren Verwendungszweck als auch für die Unbedenklichkeit der Montage von Werbeschriften beim Auftraggeber. Bei der Inanspruchnahme von Nachauftragnehmern durch den Auftragnehmer gelten auch deren Allgemeinen und zusätzlichen Geschäfts- bzw. Verkaufs- und Lieferbedingungen in vollem Umfang für den Auftraggeber. Dies betrifft insbesondere bei Anzeigenschaltungen die Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen der Verlage.
9. Beanstandungen
Beanstandungen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware mit genauer Angabe des Mangels schriftlich gemeldet werden, andernfalls gilt die Ware als anstandslos angenommen. Bei berechtigter Mangelanzeige behält sich der Auftragnehmer die Entscheidung darüber vor, ob Preisminderung oder, unter Rücknahme der Ware, kostenlose Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann die Eignung für bestimmte Verwendungszwecke nicht garantieren, weil er keinen Einfluss auf die Herstellung der Vormaterialien oder Verwendung der von ihm gelieferten Ware bzw. auf die Behandlung der mit dieser Ware hergestellten Fertigerzeugnisse hat. Rücksendung von Waren werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Für nicht vereinbarte Rücksendung wird keine Haftung übernommen.
9.a Beanstandungen Textilveredelungen
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für gelieferte Waren, welche weiterveredelt werden sollen, weil er keinen Einfluss auf die Herstellung der Vormaterialien oder Verwendung der von ihm gelieferten Ware bzw. auf die Behandlung der mit dieser Ware hergestellten Fertigerzeugnisse hat. Achtung: Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass beim Pressen von Textilien die verschiedenen Materialien unterschiedlich auf Hitze reagieren. Für evtl. bleibende Abdrücke kann keine Haftung übernommen werden. Nach Veredelung der Textilien werden die vorhandenen Wasch- und Pflegeanweisungen des Textils bestandslos! In der Regel können alle veredelten Textilien ohne Zusatz von Chemie linksum bei 40° mit handelsüblichem Waschmittel gewaschen werden. Veredelte Textilien eignen sich nicht für den Wäschetrockner.
10. Zahlung
Wenn nicht anders ausgewiesen, ist die Rechnung sofort, spätestens innerhalb 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Erstauftrag oder Entscheiden des Auftragnehmers ist eine Anzahlung auf die zu erbringende Leistung in Höhe von 60% oder ggf. Vorauszahlung in Höhe von 100% bei Auftragserteilung zulässig.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages. Ein Ausschluss der Verjährung bei nicht vollständig bezahlter Ware gilt als schriftlich vereinbart und ist Gegenstand der Geschäftsbedingung.
12. Zusatzbedingungen für Druck-, Schneid- und Montageaufträge
Vom Auftragnehmer hergestellte Vorlagen, Logos, Bilder jeglicher Art, Zeichnungen, Filme, Druckplatten und Klischees bleiben Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn sie dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden. Vom Auftraggeber genehmigte Ausdrucke, bestätigte Entwürfe oder beigebrachte Vorlagen oder Skizzen sind für die endgültige Ausführung allein maßgebend. Geringfügige Farbabweichungen (+/- 10%) können nicht beanstandet werden. Der Auftraggeber haftet dafür, dass ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung (Urheberrecht, Warenzeichen) der bestellten Leistung zusteht. Der Auftragnehmer prüft nicht, ob Waren oder Leistungen, insbesondere die Entwürfe gegen Rechte Dritter verstoßen bzw. als Warenzeichen schutzfähig sind. Insoweit schließt der Auftragnehmer jede Haftung auch für mittelbare Schäden des Auftraggebers aus. Bei Siebdrucken und Offsetdrucksachen sind Mehr- oder Minderliefrungen bis zu 15% der bestellten Menge statthaft und bedürfen nicht der vorherigen Rücksprache mit dem Auftraggeber.
13. Urheberrechte
Ideen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Druckvorlagen und Skizzen des Auftragnehmers dürfen ohne seine schriftliche Genehmigung weder nachgeahmt noch vervielfältigt werden. Das Abschlagshonorar der nicht zur Nutzung übernommenen Entwurfsarbeit beträgt 50% des ursprünglich vereinbarten Honorars. Bei Zuwiderhandlung ist das 2fache des ursprünglich vereinbarten Honorars als Schadenersatz fällig. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, eine höhere Vergütung der Urheberrechtsgebühr nachzuweisen und zu verlangen oder die Verwendung des Entwurfs zu untersagen. Mit Freigabe bzw. Fertigstellung des jeweiligen Entwurfs oder Auftrags genehmigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Verwendung der Entwürfe oder Auftragsarbeiten als Referenz auf seiner Internetpräsenz oder weitere Werbemedien, wie z.B. Anzeigen, Flyer etc.
14. Erfüllungsort und Gerichtstand
Für alle Lieferungen/Leistungen und Zahlungen gilt der Erfüllungsort Berlin und der Gerichtsstand Berlin als vereinbart. Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
15. Sonstiges
Auf sämtliche Preise fällt die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer an. Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform mit Unterschrift beider Vertragspartner.